top of page

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRAFIKDESIGN

Für eine bessere Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form bei "Auftraggeber" verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und sind wertfrei. 

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle grafischen Dienstleistungen zwischen mir, Vivien Summer (im Folgenden Grafikdesignerin genannt), und dem Auftraggeber. Insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese meinen entgegenstehen oder davon abweichen. 

1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Alle Angaben verstehen sich unter Vorbehalt getroffener Absprachen, die unbedingt die schriftliche Zustimmung der Grafikdesignerin benötigen.

2. Urheber- und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Auftrag, der an die Grafikdesignerin erteilt wurde, ist ein Urheberwerkvertrag. Das Urheberrecht bleibt bei der Grafikdesignerin. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten sowie die Prüfung der Kennzeichen- oder anderen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages und obliegen in der Verantwortung des Auftraggebers. 

2.3 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht ein. Sofern nicht anders schriftlich festgehalten, bedeutet das, dass der Auftraggeber das in Auftrag gegebene Material nur für den vereinbarten Zweck (zeitlich, räumlich, inhaltlich) verwenden und unter keinen Umständen weder selbst noch durch Dritte zweckentfremden und verändern darf. Darüber hinaus ist jede Nachahmung – auch von Teilen – unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4 Eine Zweckentfremdung oder Nutzungsübertragung an Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Grafikdesignerin.

2.5 Das Nutzungsrecht wird bei abgeschlossener Bezahlung der vollständigen Vergütung übertragen (bei Ratenzahlung oder Teilzahlungen gilt somit die Abschlusszahlung). 

2.6 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.7 Die Grafikdesignerin ist im Rahmen der Impressumspflicht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin (© Vivien Summer) zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. 

2.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter:innen aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.3 Bei Abbruch der Dienstleistung, bedingt durch den Auftraggeber, wird eine angemessene, leistungsabhängige Aufwandsentschädigung fällig. 

3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme und Verzug

 

4.1 Die vollständige Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Falls die Vergütung nach Zustimmung der Grafikdesignerin in Teilzahlungen erfolgt, so sind auch diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Die Teilzahlungen richten sich nach den bis dahin erbrachten Leistungen. 

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonder-und Fremdleistungen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt die Grafikdesignerin den Erwerb von Lizenzen (Stockfotos, Schriftarten, usw.) und verrechnet diese über eine Aufwandsentschädigung. Die Lizenzen verbleiben somit bei der Grafikerin. 

5.2 Sonstige notwendige Kosten, die über den Kauf von Lizenzen hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu bezahlen. 

6. Eigentum

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber zu übertragen, und stellt diese nur nach besonderer Absprache zur Verfügung. Bei Beschädigung oder durch Veränderung Dritter hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1 In den angebotenen grafischen Dienstleistungen sind bis zu vier Korrekturrunden inbegriffen. Fallen darüber hinaus weitere Änderungen oder nachträgliche Korrekturen nach Abnahme an, ergibt sich daraus ein Mehraufwand, der vom Auftraggeber zu vergüten ist.

7.2 Der Auftraggeber ist für die Produktionsüberwachung und den Druck verantwortlich. 

7.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, der Grafikdesignerin ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. 

7.4 Der Auftraggeber erlaubt der Grafikdesignerin sämtliche durch den Vertrag entstandene Arbeiten für Eigenwerbung zu verwenden und diese nach öffentlicher Bekanntmachung in ihr Portfolio aufzunehmen. 

8. Haftung

8.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.

8.4 Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen grafischen Arbeiten.

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen.

8.6 Soweit die Grafikdesignerin in Absprache des Auftraggebers in Auftrag gibt, haftet die Grafikdesignerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

8.7 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

8.8 Die Grafikdesignerin bezieht unter der Verwendung der Shutterstock-Standardlizenz (Vervielfältigung von bis zu 500.000 Exemplaren) ihr Bildmaterial von www.shutterstock.com. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Shutterstock-Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Shutterstock-Standardlizenz.

Benötigt der Auftraggeber eine erweiterte Lizenz, so hat er diese eigenständig zu erwerben. 

Alle nötigen Informationen zu den Lizenzbedingungen können hier eingesehen werden: License comparison | Shutterstock

9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Entschädigung verlangen. 

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Er stellt die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Vertragsauflösung

10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikdesignerin als Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

bottom of page